Dieser Beitrag wurde nach den zum Zeitpunkt des Verfassens geltenden Vorschriften erstellt und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Stundenzahlen und Fristen vor der Anwendung anhand des aktuellen Verordnungstextes. Er beschreibt das türkische Recht.
Schulung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz)
Das Gesetz Nr. 6331 über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit verpflichtet den Arbeitgeber, seine Mitarbeitenden im Arbeitsschutz zu schulen. Dauer und Häufigkeit richten sich nach der Gefahrenklasse des Arbeitsplatzes und sind in der Verordnung über Verfahren und Grundsätze der Arbeitsschutzschulungen der Beschäftigten festgelegt:
- Gering gefährlicher Arbeitsplatz: mindestens 8 Stunden, Erneuerung spätestens alle 3 Jahre.
- Gefährlicher Arbeitsplatz: mindestens 12 Stunden, Erneuerung spätestens alle 2 Jahre.
- Sehr gefährlicher Arbeitsplatz: mindestens 16 Stunden, Erneuerung mindestens einmal jährlich.
Die Schulung wird vor Arbeitsbeginn durchgeführt; sie wird nach einem Tätigkeitswechsel, einem Gerätewechsel und nach einem Arbeitsunfall wiederholt. Die Verordnung erlaubt es, die Schulung auch als Fernschulung durchzuführen; Themen, die Praxis erfordern, werden in Präsenz abgeschlossen. Am Ende erfolgt eine Lernkontrolle und es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
KVKK-Sensibilisierungsschulung
Das Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK, türkisches Datenschutzgesetz) verpflichtet den Verantwortlichen, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten und den Zugriff darauf zu verhindern. In den Beschlüssen und Leitfäden der Datenschutzbehörde stehen die Schulung der Mitarbeitenden und Sensibilisierungsmaßnahmen an erster Stelle dieser Maßnahmen. Das Gesetz nennt keine Stundenzahl; doch im Falle einer Verletzung wird die Frage „War das Personal geschult?“ anhand eines Nachweises beantwortet. Deshalb sollte auch die KVKK-Schulung mit Datum, nachweisbarer Teilnahme und Ergebnis der Lernkontrolle dokumentiert werden.
Einarbeitungsschulung
Für die Einarbeitung gibt es keine eigene gesetzliche Stundenzahl; die Arbeitsschutzvorschriften verlangen jedoch, dass allen neuen Mitarbeitenden die arbeitsplatzspezifischen Risiken und Regeln erklärt werden. Auch Unternehmenskultur, Abläufe, Disziplinarregeln und Kommunikationswege werden in dieser Schulung vermittelt. Für die Dokumentation gilt dasselbe Prinzip: wer welchen Inhalt wann abgeschlossen hat.
Was wird bei einer Prüfung verlangt?
Prüfer oder Inspektoren möchten in der Regel diese Nachweise sehen:
- Den Inhalt der Schulung (Themen, Dauer, wer sie erstellt hat)
- Die Teilnahmeliste: Person, Datum, Dauer
- Das Prüfungsergebnis: Testpunktzahl oder Bestehensstatus
- Die Teilnahmebescheinigung / das Zertifikat: möglichst überprüfbar
- Den Erneuerungskalender: wann die nächste Schulung stattfindet
Ein Nachweis in Excel und per E-Mail scheitert zuerst an der Frage „Hat diese Person die Schulung wirklich angesehen?“. Ein Lernmanagementsystem beantwortet diese Frage mit dem Sitzungsprotokoll (siehe Was ist ein LMS).
Voraussetzungen für die Durchführung online
- Der Inhalt muss zu den eigenen Risiken und zur Sprache der Organisation passen; ein allgemeines Video erfüllt die Anforderung „arbeitsplatzspezifisch“ nicht.
- Die Identität der Person und die Sitzungsdauer müssen erfasst werden.
- Am Ende muss eine Lernkontrolle stattfinden und ihr Ergebnis gespeichert werden.
- Es muss ein Zertifikat erstellt werden; Datum und Inhalt müssen darauf stehen.
- Das Erneuerungsdatum muss im System eingetragen sein und die Erinnerung muss automatisch erfolgen.
Pflichtschulungen bei Seriftech
Mit dem Schulungsstudio erstellen Sie Schulungen zu Arbeitsschutz, KVKK und Einarbeitung, die auf Ihre Organisation zugeschnitten sind, in Ihrer eigenen Sprache und mit Ihren eigenen Beispielen. Die Schulungsplattform übernimmt Zuweisung, Erinnerung, Lernkontrolle, das per QR-Code überprüfbare Zertifikat und die jährliche Erneuerung von selbst; das Prüfprotokoll wird mit einem Klick exportiert. Wenn Sie ein eigenes LMS haben, lässt sich die Schulung auch dort als SCORM-Paket hochladen.